Energiewende in deutschen Städten – Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Wiesloch bei Heidelberg

Energiewende in deutschen Städten – Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Wiesloch bei Heidelberg

16. Februar 2024 Aus Von RPM-ADMIN

Hat man ein Recht auf Straßenbeleuchtung?

„Die Stadt Wiesloch und die Verwaltung erbringen für Bürger Dienstleistungen. In den meisten Bereichen ist die Qualität dieser Dienstleistungen hoch. Für diese Dienstleistungen müssen künftig angemessene und kostendeckende Gebühren verlangt werden. Wir können uns eine Subventionierung künftig nicht mehr leisten.“ – Zitat Stadtrat Krings

Werbung

Wer also beleuchtete Straßen möchte, soll dafür bezahlen? Tut man das denn nicht schon über die Steuern und Abgaben?

„Vor uns liegen harte Zeiten. Wir werden als Gremium in Zukunft auch viele unangenehme Entscheidungen treffen müssen. Ich hoffe, dass wir als Gremium den Mut dazu haben. Wir werden uns dazu disziplinieren müssen, streng nach strategischen Kriterien zu entscheiden. Damit werden wir in der Öffentlichkeit auch für Unmut sorgen. Aber wir können es schaffen. Wir müssen es schaffen. Denn jetzt entscheiden wir über die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder.“ so der Vater einer Tochter.

Straßenbeleuchtungen waren eine zivilisatorische Errungenschaft. Man kann sagen, von je her wurden künstliche Lichtquellen geschaffen für eine Beleuchtung im Freien.

Klar tut sich bei der Bevölkerung Unmut auf. Daher gibt man diese bittere Pille auch zu Fasching bekannt, könnte man vermuten. Dunkle Straßen und Gassen, kein Fortschritt doch eher ein Rückschritt. Dem Sicherheitsempfinden der weiblichen Bevölkerung ist es sicher nicht dienlich, düstere Ecken und Wege zu schaffen.

Mord und Totschlag haben bereits ihren Weg in die Stadt und die Region gefunden. Überfälle und Vergewaltigungen bei nächtlicher Dunkelheit gehören zu den Ängsten insb. junger Frauen.

„Wir werden uns dazu disziplinieren müssen“, sagt der aus Nordrhein-Westfalen stammende Stadtrat Krings. Er scheint ein Vertreter „preußischen Tugenden“ zu sein, zu diesen zählt man: Disziplin, Pflichtbewusstsein, Ehrlichkeit, Tapferkeit, Ordnung, Gehorsam, Sparsamkeit.

„In einer Demokratie hat man zu gehorchen!“ waren die Worte des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Kretschmann während Corona.

Ob Badener oder Württemberger, die Unzufriedenheit mit der Kommunal-, Landes- und Bundespolitik steigt. Denn während die Bevölkerung sparen soll, sich mit dem Waschlappen zufriedengeben soll. Und auf das Vollbad verzichten soll. Sowie weniger heizen soll. Gehen deutsche Steuerzahlengelder in die ganze Welt. Aber zu Hause soll man sparen! Und jetzt noch die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung?

Strom und Wassersparen. Wegen des Klimaschutzes, sagen sie. Auf die Summe der Maßnahmen käme es an, sagen manche. Bei manchen Maßnahmen stellt sich einem jedoch zwangsläufig die Frage: Ist das deren Ernst? – So gab es beispielsweise den Tipp: Um Wasser beim Toilettengang zu sparen, solle man doch während dem Duschen pinkeln.

Nun, ob der deutsche Michel und die deutsche Liesel brav folgen? – Oder werden sie sagen: „Das ist doch wohl nicht Ihr Ernst?“

Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung

Pünktlich zu Fasching teilt die Stadt Wiesloch mit, dass den Bürgern das Licht genommen werden soll. Am 8. Februar wurde verkündet:

„Ab 19. Februar startet die Nachtabschaltung im gesamten Stadtgebiet: Jährliche Stromeinsparungen in Höhe von 55.000 €, jährliche Einsparung von bis zu 172 Tonnen CO2 sowie eine „Lebenszeit“-Verlängerung der Lampenaufsätze von ca. 3 bis 5 Jahren.“

Sehr ausführlich, mit vielen Worten in der Argumentationskette erklärt sich die Stadt.

Im Internet löst die damit Diskussionen aus. Manche erklären ihre Bedenken, sie fürchten um ihre Sicherheit. Dunkelheit ziehe Einbrecher an. Auf der Facebookseite der Stadt Wiesloch finden sich Kommentare wie: „Ein Fest für Einbrecher“ – „Habe mal kurz auf den Kalender schauen müssen – es ist leider noch nicht der 1. April!“

Bürgerinnen äußern Bedenken gegenüber der Maßnahme der Stadt Wiesloch

„Na, dann ist für Frauen, Pfefferspray erlaubt“ schreibt eine Frau. Eine weitere Frau äußert sich wie folgt: „Das ist doch wohl nicht Ihr Ernst! Ich soll nach der Arbeit im Dunkeln durch die menschenleere Fußgängerzone nach Hause gehen? – Wie stellen Sie sich das eigentlich vor?“

Bürger äußern Bedenken gegenüber der Maßnahme der Stadt Wiesloch

Einige Männer aus Wiesloch sehen die Maßnahme kritisch und gehen davon aus, dass die Unfallgefahren steigt. „Unfallgefahr, Einbruchsgefahr, Gefahr für Leib und Leben. Bin gespannt, wie lang die Aktion dauern wird“. Man(n) äußert sich auch zur Politik der Energiewende in Deutschland: „Geil wird es dann auch, wenn uns erst mal der Blackout wegen fehlender Energie heimsucht. Dann wird alles noch viel interessanter.“.

„Ich finde es auch, dass es eine sehr schlechte Idee ist. Hoffentlich wird da nicht jemand überfahren, wenn da mal wieder einer meint, die 30er-Zone ist eine Rennbahn letzten war um 19 Uhr die Laternen aus und ich muss sagen, dass das schon sehr dunkel war. Und von zunehmend Einbruchs Ereignissen will ich Mal gar nicht reden. Und um CO2 einzusparen sollte man einfach mehr Bäume pflanzen anstatt die bestehenden zu beseitigen.“ so ein weiterer kritischer Kommentar bei Facebook.

„Wer haftet den da bei einem Unfall?“ – Die Haftungsfrage lässt sich pauschal schwer beantworten. Es bedarf immer einer Einzelfallbetrachtung.

Wie bei jeder Untersuchung zu Verkehrssicherheitspflichten auf Straßen ist es immer wichtig, zunächst zwischen den Pflichten gegenüber dem Fahrverkehr und denen gegenüber dem Fußgängerverkehr zu unterscheiden.

Nein, man hat nicht wirklich ein Recht auf Straßenbeleuchtung.

Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung jedes Kraftfahrers, sicherzustellen, dass die Beleuchtungsanlage seines Fahrzeugs ordnungsgemäß funktioniert, und seine Fahrweise den jeweiligen Sichtverhältnissen anzupassen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Pflicht zur Beleuchtung für Fußgänger nur in Ausnahmefällen besteht. Die Entscheidung, ob und in welchem Maße Beleuchtung erforderlich ist, hängt von den spezifischen Umständen und Bedingungen ab. Letztendlich richtet sie sich auch danach, welche Erwartungen gemäß der allgemeinen Verkehrsmeinung in dieser Hinsicht angemessen sind.

Grundsätzlich sollte jeder Fußgänger, der nicht über eine Taschenlampe verfügt, sich besonders vorsichtig verhalten und gegebenenfalls tastend fortbewegen, um Stürze bei Dunkelheit zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Hindernisse, von deren Existenz immer ausgegangen werden sollte. Beleuchtung ist nur dort erforderlich, wo ein erheblicher Fußgängerverkehr zu erwarten ist und gefährliche oder unerwartete Stolperfallen auftreten können, wie beispielsweise Baustellen auf stark frequentierten Gehwegen.

Ein Moment der Unachtsamkeit und das Leben kann vorbei sein. Lesen Sie auch: Wiesloch: „Ich habe Angst um mein Leben“ – 85-jährige berichtet (Bericht aus 2018) – Der Zustand der Straßen und Wege darf und muss kritisiert werden. Insbesondere, wenn Schaden an Leib und Leben droht. Viele Strassen in Wiesloch sind in einem katastrophalem Zustand – Das ist ein bestreitbarer Fakt!

Bürger sie sich positiv äußern gegenüber der Maßnahme der Stadt Wiesloch

„Ich sehe die Energie- und Kostensparmaßnahme zunächst als positiv an und bin gespannt auf die Erfahrungen, die wir damit in den nächsten Monaten machen werden.“ – „Gut für die Stadtkasse, das Klima und Natur.“

Kreative Ideen und Vorschläge der Bürger und Bürgerinnen

„Wie wäre es auch nachts, die Ampelanlagen auszuschalten? Wie oft musste ich schon nachts an einer roten Ampel halten, damit dann NIEMAND die Kreuzung passiert, das wäre eine super Sparmaßnahme, verhindert auch noch unnötiges abbremsen und anfahren.“

„Ich bin Berufspendler, in Balingen (Schwäbische Alb) gibt es Ähnliches, allerdings mit zwei sinnvollen Varianten: a) In manchen Straßen leuchtet Nachts nur jede zweite Lampe. b) Auf meinem täglichen Heimweg haben Lampen einen Bewegungssensor und gehen an, wenn man in der Dunkelheit vorbeiläuft. Wäre das für Wiesloch nicht auch möglich?“

So können die neuen Motive für Postkarten aussehen! Für das Stadtmarketing und die Tourismusförderung!

Stadt Wiesloch unterstützt Presseorgan Rhein-Neckar-Zeitung

„Eine schöne Aktion setzt die Stadt Wiesloch übrigens mit den Austrägerinnen und Austrägern der lokalen Rhein-Neckar-Zeitung um. Da diese in den frühen Morgenstunden unterwegs sind, stellt die Stadt Wiesloch leistungsstarke LED-Stirnlampen zur Verfügung“ – wie bitte?

Was bedeutet „zur Verfügung stellen“ ? Ein Geschenk oder nur eine Leihgabe?

Stirnlampen, wie einst im Tagebau? – Ja, auch da tut sich einem die Frage auf: Ist heute der 1. April? – Oder muss man zweimal nachdenken, vielleicht ist es ja doch eine geniale Idee?

Man könnte aber auch alte Grubenlampen, sofern noch welche aus den Zeiten des Wieslocher Tagebaus vorhanden sind, verteilen. Oder Nachtsichtgeräte?

Nachtwächter mit leistungsstarken LED-Stirnlampen

Der Nachtwächter hatte die Verantwortung, während der Nacht durch die Straßen und Gassen der Stadt zu patrouillieren und für Ruhe sowie Ordnung zu sorgen. Er informierte die schlafenden Bürger über potenzielle Feuergefahr, feindliche Bedrohungen und Diebstähle. Außerdem überwachte er, dass die Haustüren und Stadttore ordnungsgemäß verschlossen waren.

Schildbürgerstreiche

„Schildbürgerstreich“ ist eine Bezeichnung, die eine alberne oder unsinnige Handlung beschreibt, oft aufgrund eines Mangels an gesundem Menschenverstand oder Praktikabilität. Es stammt aus der Stadt Schilda, die in der deutschen Folklore für die komischen Streiche und Missgeschicke ihrer Bewohner bekannt ist. Der Begriff wird verwendet, um Handlungen oder Entscheidungen zu beschreiben, die unsinnig, unpraktisch oder einfach nur albern sind.

Nicht nur weil Fasching ist, zählen wir die Aktion des Ausschaltens der Strassenbeleuchtung in die Kategorie Schildbürgerstreich. Kann aber jeder sehen wie er / sie / es, es will!

Strassenbeleuchtung abgeschaltet? Licht aus in Wiesloch? Da war doch was?

Im Februar 2022 schaltet die Stadtverwaltung Wiesloch die Straßenbeleuchtung ab, wegen Spaziergängern. Den Montag-Spaziergängern. Den Corona-Maßnahmenkritikern.

Lichtausschalten als Protest gegen AfD: Der Staat muss neutral bleiben

Die Stadt Münster wurde es gerichtlich untersagt die Beleuchtung am historischen Rathaus während eines Neujahrsempfangs der AfD aus Protest gegen die Partei ausschalten. Das entschied das Verwaltungsgericht Münster. Begründet hatte das Gericht das Urteil damit das die Stadt mit diesem Schritt gegen das strikte Neutralitätsgebot des Staates gegenüber den Parteien verstoßen habe.

Das Verwaltungsgericht bezog sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017, in dem dem Oberbürgermeister von Düsseldorf untersagt wurde, zu einer Demonstration gegen die islamfeindliche „Dügida“-Bewegung aufzurufen.

In Wiesloch hatte man im letzten die Strassenbeleuchtung in der Innenstadt ausgeschaltet. Ohne jegliche Rechtsgrundlage. Und ohne jeglichen Erfolg. Diese Bürger und Bürgerinnen gehen immer noch Montags auf die Strassen um ihren Protest kundzutun. Nicht mehr wegen den Corona-Maßnahmen, sondern wegen Themen wie eben auch der Engergiewende und ihrer Folgen. Und einer Politik ausser Rand und Band.

Ob die Teilnahme von Bürgermeistern an Demonstrationen wie am vergangenen Samstag („Demo gegen Rechts“ welche offentlichtlich eher eine „Anti-AfD Demo“ war), auch dem Neutralitätsgebot des Staates gegenüber den Parteien verstoßt? – Das müsste wohl ein Gericht feststellen.

Quellen und weiterführende Informationen:

Stadt Wiesloch: Nachtabschaltung

Werbung
  • Pressearbeit